Fahrzeiten im Außendienst/Vergütungspflicht
Fahrzeiten von Außendienstmitarbeitern stellen grundsätzlich vertragliche Hauptleistungspflichten dar. Aus diesen Gründen sind diese Zeiten auch von Arbeitgeberseite im Gegenzug zu entgelten. Dabei ist auch nicht entscheidend, ob die Fahrten vom Firmensitz oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus angetreten werden. Auch das Ende der Fahrten ändert nichts an der Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Arbeits- oder Tarifvertraglich…
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