Andauernde Arbeitsunfähigkeit-Erlöschen von Urlaubsansprüchen
Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu gewähren und kann lediglich bei „dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen“ übertragen werden und ist dann in den ersten drei Kalendermonaten zu nehmen, was allgemein bekannt sein dürfte. Diese Regelungen lassen sich § 7 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) entrnehmen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Frage…
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