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Betriebsratsschulungen-Kostentragung

Betriebsratsschulungen-Kostentragung

In nicht seltenen Fällen kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wer entstandene Schulungskosten zu übernehmen hat.

In einem vom Bundesarbeitsgericht ( BAG Beschluss vom 17.11.2021-7 ABR 27/20) erlassenen Beschluss ging es genau um die Klärung dieser Frage. Der Betriebsrat wollte insofern an einem Grundlagenseminar zum Betriebsverfassungsrecht teilnehmen.

Das BAG hat grundsätzlich festgestellt, dass ein Arbeitgeber die Kosten einer Schulungsveranstaltung zu tragen habe, wenn das dort vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist.

Maßstab soll hierbei sein, ob die Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben durch den Betriebsrat notwendig sind. Insbesondere soll bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern eine nähere Darlegung einer Schulungsbedürftigkeit bei Grundlagenseminaren entfallen.

Das BAG gesteht dem Betriebsrat bei der Entscheidung über Schulungen einen gewissen Beurteilungsspielraum zu.

Allerdings müssen aus Sicht des Betriebsrates die anfallenden Kosten angemessen sein. Wenngleich das Gericht keine Marktanalyse verlangt, muss er folglich prüfen, ob vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger in anderer Weise angeboten werden.

Entscheidend soll nicht sein, ob die Schulung mit „Seminarbeigaben“ als besonderem Buchungsanreiz beworben wird.

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