Gebrauchtwagenkauf-ggf. kein Mangel bei Verschleißteilen

Der Käufer eines Gebrauchtwagens mag oft davon ausgehen, dass bestimmte Fahrzeugteile, welche in absehbarer Zeit nach Kauf erneuert werden müssen, als Mängel gelten und entsprechende Gewährleistungsrechte gegen über dem Verkäufer auslösen. In einer klarstellenden Entscheidung (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Seite=2&nr=111348&pos=67&anz=640) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ausgeurteilt, dass dies bei Verschleißteilen anders sein kann. Wenn nämlich „ein bei Gefahrübergang vorliegender, dem…
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