Hierunter fällt das Recht rund um das Grundstück, Haus und Wohnung. Teilweise wird dieses auch als Liegenschaftsrecht bezeichnet. In diesem Rechtsgebiet sind sowohl schuld- als auch sachenrechtliche Vorschriften des BGB von erheblicher Bedeutung. Ein Beispiel hierfür wäre ein Grundstückskaufvertrag. Mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages entsteht der Anspruch auf Eigentumsübertragung (schuldrechtlicher Anspruch). Eigentümer des Grundstücks ist man jedoch erst mit der Eintragung im Grundbuch (sachenrechtlicher Anspruch). Das Immobilienrecht umfasst jedoch nicht nur Grundstücksübertragungen sondern zum Beispiel auch Sondernutzungsrechte (u.a. Nießbrauch, Wegerecht) oder Fragen zu Hypotheken- und Grundschuldbestellungen.
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