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Vertragliche Bindungen prüfen und Chance zu Nachverhandlungen nutzen

Vertragliche Bindungen prüfen und Chance zu Nachverhandlungen nutzen

Viele vertragliche Bindungen wie Mietverträge, Werkverträge, auch Kaufverträge u.a. sind in aktuellen Zeiten einer Pandemie wie Corona in „Schräglage“ geraten.

Der Bundesgerichtshof hat schon im Jahr 2011 (http://BGH, Urteil v. 30.09.2011-V ZR 17/11) den Grundstein dafür gelegt, dass, wenn eine Seite im Rahmen eines vertraglichen Verhältnisses benachteiligt wird und ein Anspruch auf vertragliche Anpassung besteht, die andere Seite verpflichtet ist, daran mitzuwirken. Bei Verweigerung entstehen Schadensersatzansprüche und unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Rücktritts. Neben den vonseiten des Gesetzgebers schon eingeräumten Zahlungsaufschüben/Moratorien sollten daher diese Chancen zu Nachverhandlungen ergriffen werden, um finanzielle bis zur existenzbedrohende Notsituationen zu verhindern.

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