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Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis hält sowohl auf Arbeitgeber- wie auch Arbeitnehmerseite besondere, teils existentielle Fragestellungen wie Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Freistellung, Probezeit, Urlaub bereit. Deshalb beraten wir persönlich, individuell und sachbezogen aus der jeweilgen Perspektive sowohl Beschäftigte, Arbeitgeber, Betriebsräte, Organisationen oder sonstige, auf diesem Rechtsgebiet Ratsuchende.

Auch die Gesetzesausformungen zu den individuell anpassbaren Arbeitsformaten wie diejenigen, die sich an dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ausrichten, beinhalten bis heute noch gewisse Unsicherheiten in der Anwendung und auch der Anspruchstellung auf Umsetzung;  hier geht es etwa um die Möglichkeiten, nach Rückkehr aus bspw. Mutterschaftszeiten für Arbeitgeber- wie auch Arbeitnehmerseite Arbeitzeitreduzierungen sachgerecht umgesetzt werden können.

Für diese Anforderungen stehen wir als Anwälte für Lösungen zur Verfügung.