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Betriebsschließungen wegen Corona Klagewelle gegen Versicherer

Betriebsschließungen wegen Corona Klagewelle gegen Versicherer

Am Donnerstag, den 17. September 2020 zeigte das Landgericht München in einem Verfahren im Namen vieler anderer Lokale u.a. des Paulaner Wirtshauses am Nockherberg in München gegen den Versicherungskonzern Allianz eine erste Entscheidungstendenz an.

In dem Prozess geht es um die Frage, ob eine Betriebsschließung im Zuge des Shutdowns im Frühjahr eine Eintrittsverpflichtung der Versicherung im Rahmen geschlossener Betriebsschließungsversicherungen auslöst, obwohl der Erreger Sara-CoV-2 im Vertrag nicht explizit genannt wird.

Die Vorsitzende Richterin hat nun eine erste Auffassung dahin geäußert, dass Versicherer grundsätzlich zahlen müssen, auch wenn der Erreger eben gerade nicht ausdrücklich Erwähnung findet. Gleichzeitig verwies sie aber darauf, dass letztendlich der jeweilige Vertragsinhalt entscheidend sei.

In einem parallel laufenden Verfahren hat sie am selben Tag im Fall einer Klage einer Kita auf Versicherungsleistungen diese abgewiesen. Dort wurde eine Notbetreuung noch angeboten, so dass die Eintrittspflicht der Versicherung nicht bestünde. Eine solche würde eine vollständige Betriebsschließung voraussetzen.

Die Folgen der Pandemie werden somit auch hier zunehmend Gegenstand gerichtlicher Verfahren.

Es besteht also Anlass, zu prüfen, ob Aussichten auf erfolgreiche Inanspruchnahme von Betriebsschließungsversicherungen bestehen. Hier ist Anwaltliche Hilfe geboten!

 

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