Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Verbreitung von Hass im Internet

Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet bot bislang Unsicherheiten, gegen wen sich dieser richtet. § 14 III Telemediengesetz (TMG) regelt insofern, dass der Dienstanbieter Auskunft erteilen darf, soweit dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte, die von § 1 III Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erfasst werden, erforderlich ist. Bislang…
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