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Covid-19 und Versicherungsschutz

Covid-19 und Versicherungsschutz

In der Neuen Juristischen Wochenzeitung (speziell Ausgabe NJW-aktuell 16/2020) werden die Folgen der Pandemie in wirtschaftlicher Hinsicht zum Anlass genommen, neben möglichen Staatshilfen den Deckungsschutz durch Versicherungen zu prüfen. Da Betriebsunterbrechungsversicherungen oftmals die Verwirklichung eines bestimmten Risikos voraussetzen, kommt der Autor zu den Fragen, ob weitergehende Deckungszusagen des Versicherers hier helfen, falls kein Pandemieausschluss vorgesehen ist. Die WHO hat Covid-19 am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft. Dies würde also ein Problem darstellen. Es wird dann auf Betriebsschließungsversicherungen verwiesen, welche bei behördlich angeordneten Schließungen auf der Basis im Infektionsschutzgesetz genannter Krankheiten erfolgen. Neben hoheitlicher Anordnung muss das Versicherte Risiko geprüft werden. Versicherungen, so der Autor, würden regelmäßig auf den Katalog des Infektionsschutzgesetzes verweisen; dort ist seit dem 1. Februar 2020 Covid-19 als Infektionskrankheit aufgeführt. Es sei dann anhand der Formulierung zu ermitteln, ob die Verweise auch Aktualisierungen des Katalogs einbeziehen oder nicht. Da auch der Autor des Artikels hier gerichtliche Auseinandersetzungen voraussieht, sollte in jedem Fall eine anwaltliche Beurteilung eingeholt werden, um gegebenenfalls entstandene wirtschaftliche Schäden -hier sind insbesondere die Gastgewerbebetriebe in der Presse schon behandelt worden- über in Betracht kommenden Versicherungsschutz zumindest zu minimieren. Wir helfen gerne!

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