Arbeitgeberseitige Veranlassung von Überstunden
Das Bundesarbeitsgericht hat sich noch einmal in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Pflicht des Arbeitgebers zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit (EuGH ECLI:EU:C:2019:402) erklärt (BAG Urteil vom 04.05.2022-5 AZR 474/21). Insofern sind die Darlegung einer Überstundenleistung und die Darlegung ihrer arbeitgeberseitigen Veranlassung nicht für sich allein zu betrachten. Vielmehr könne sich Beides…
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