Gescheiterter Kauf- Planungs- und Erschließungskosten

Bei dem Versuch eines Ankaufes eines Grundstückes, bei welchem der Käufer, hier Bauträger, mit Einverständnis des Grundstückseigentümers und Verkäufers schon Planungs- und Erschließungsleistungen erbringt, stellt sich die Frage, wer letztendlich die Kosten trägt, wenn das Geschäft nachträglich scheitert. Mit einer solchen Fallkonstellation hat sich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung befasst ( BGH, Beschluss vom 29.10.2020-III…
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