Stundenlohnabrechnungen-Anforderungen
Die Parteien hatten einen BGB-Werkvertrag über auszuführende Malerarbeiten geschlossen. Neben dem Hauptvertrag beauftragte der Besteller zahlreiche Zusatzaufträge, die auf Stundenbasis abgerechnet werden sollten. Als Stundensatz war ein Betrag von 38,00 € vereinbart. Der Unternehmer rechnete nach Abschluss der Arbeiten mehr als 28.000,00 € ab. Als der Besteller keine Zahlung leistete, erhob der Unternehmer Zahlungsklage. Mit…
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