Bauhandwerkersicherheit auch für Nachträge
In einem vonseiten des Bundesgerichtshofes (BGH, Versäumnisurteil vom 20.10.2022- VII ZR 154/21) erlassenen Urteil ging es um das Recht des Auftragnehmers, eine Bauhandwerkersicherheit auch für vereinbarte, aber noch nicht gezahlte Vergütung aus geänderten oder zusätzlichen Leistungen, in Anspruch zu nehmen. In dem entschiedenen Fall war die Anwendbarkeit der VOB/B vereinbart. Der BGH bejaht ausdrücklich das…
Weiterlesen
Neueste Kommentare