Standort, Ruckteschellweg 8, 22089 Hamburg
+49 (0)40 63 85 86 - 0
info@advoonline.de

Erste Förderrichtlinie zur Sicherung von Ausbildungsplätzen

Erste Förderrichtlinie zur Sicherung von Ausbildungsplätzen

Am 1. August ist die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft getreten.

Die Förderung kann von kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung möchte mit dieser Maßnahme verhindern, dass aufgrund von Corona Firmen nicht mehr ausbilden.

Es gibt 4 Förderbereiche, um Ausbildungsbetriebe zu entlasten wie Zuschüsse in Gestalt von Ausbildungsprämien, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, zur Vermeidung von Kurzarbeit oder in Form von Übernahmeprämien.

Voraussetzung für die Mittelvergabe ist der Berufsausbildungsbeginn zwischen dem 1. August 2020 und dem 15. Februar 2021, entscheidend ist das Datum des Ausbildungsbeginns im Ausbildungsvertrag, nicht der Abschluss, der auch vor dem 1. August liegen kann.

Lassen Sie sich beraten und unterstützen bei der Antragstellung. Und Achtung: Das Fördervolumen geht bis zu 410 Mio. EURO und beinhaltet keinen Anspruch auf Zuteilung der Zuwendungen, sondern bis zur Erschöpfung der Mittel wird über diese entsprechend des Antragseingangs entschieden. Je schneller man handelt, umso aussichtsreicher die Erfolgschancen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert