Kündigungsschutz bei weniger als 10 Arbeitnehmern im Unternehmen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in ständiger Rechtsprechung noch einmal bestätigt, dass das Kündigungsschutzgesetz ( KSchG) auch anwendbar sein kann, wenn dem kündigenden Betrieb nicht mehr als 10 Arbeitnehmer angehören (BAG, Urteil vom 02.03.2017 – Aktenzeichen 2 AZR 427/16). Voraussetzung dafür ist aber, dass in dem mit einem anderen Unternehmen gemeinsam geführten Gemeinschaftsbetrieb der Schwellenwert überschritten…
Weiterlesen
Neueste Kommentare