Leistungswille trotz abgelehnter Prozessbeschäftigung/Annahmeverzug
In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (BAG, Urteil vom 29. März 2023 – V AZR 255/22) stritten die Parteien des Rechtsstreits über Vergütungsansprüche. Dem Kläger, der bei der Beklagten beschäftigt war, erhielt von Letzterer eine fristlose Änderungskündigung, mit der ihm eine Tätigkeit als Softwareentwickler gegen eine auf 3.750,00 € von vorher 5.250,00 € brutto monatlich…
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