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Fahrzeiten im Außendienst/Vergütungspflicht

Fahrzeiten im Außendienst/Vergütungspflicht

Fahrzeiten von Außendienstmitarbeitern stellen grundsätzlich vertragliche Hauptleistungspflichten dar. Aus diesen Gründen sind diese Zeiten auch von Arbeitgeberseite im Gegenzug zu entgelten.

Dabei ist auch nicht entscheidend, ob die Fahrten vom Firmensitz oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus angetreten werden. Auch das Ende der Fahrten ändert nichts an der Vergütungspflicht des Arbeitgebers.

Arbeits- oder Tarifvertraglich können jedoch andere Regelungen zu der zu zahlenden Vergütung getroffen werden, indem diese anders als die üblichen Arbeitsstunden ausgeglichen werden.

So kann es zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Berücksichtigung dieser Zeiten auf seinem Arbeitszeitkonto kommen (https://www.bag-urteil.com/18-03-2020-5-azr-36-19/).

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