Dieselskandal-Anspruch auf rechtliches Gehör
Der sog. Dieselskandal beschäftigt weiter die Gerichte, nun wieder hat auch der Bundesgerichtshof ( BGH, Beschluss vom 13.04.2021- VI ZR 493/19) etwas zu der Notwendigkeit entschieden, wie das Vorbringen einer Partei, hier des Klägers bei Inanspruchnahme des Herstellers auf Schadensersatz, zu erfassen und im Rahmen der Urteilsgründe zu „verarbeiten“ ist. Im in Rede stehenden Fall…
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