Auskunftsanspruch des Arbeitgebers zu anderweitigem Erwerb bei Annahmeverzug
Ein Arbeitgeber hat gegenüber einem Arbeitnehmer, wenn er Annahmeverzugslohn fordert, einen Anspruch auf schriftliche Auskunft über die von der Agentur fürArbeit unterbreiteten Vermittlungsvorschläge, sogar unter Nennung von Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung, und die Einwendung böswilligen anderweitigen Erwerbs wahrscheinlich begründet ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 27.05.2020-5 AZR 387/19) nunmehr aus dem Arbeitsverhältnis…
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