Voller Kaufpreiseinbehalt bei geringfügigen, aber behebbaren Mängeln
Der Bundesgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt, dass ein Käufer hier im Besonderen eines mangelhaften Grundstücks die Zahlung des Kaufpreises verweigern kann (BGH, Urteil vom 19.11.2021-V ZR 104/20). In dem entschiedenen Fall hat der Käufer einen Skihang nebst Hotelgebäuden und Parkplätzen käuflich erworben, wobei der Verkäufer vor Übergang des Eigentums auf den Käufer den Nachbargrundstücken…
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