Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung können unwirksam sein

Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Landgerichtes Bonn stellt sich die Frage, ob Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Allein die DEBEKA Private Krankenversicherung hat in einer Vergleichsgruppe zum 01.01.2021 den Krankenkassenbeitrag um 21 % erhöht und zugleich für den 01.01.2022 eine weitere Erhöhung um 11,5 % bezogen auf die dann schon 2021…
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